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Berufs­dermatologie
Gelsenkirchen

Berufsbedingte Hauterkrankungen kommen häufiger als jede andere Berufserkrankung vor und können die Betroffenen zur Aufgabe ihres Berufes zwingen. In unserer Abteilung für Berufsdermatologie in Gelsenkirchen werden beruflich erworbene Hauterkrankungen in enger Zusammenarbeit mit den Berufsgenossenschaften (BGs) behandelt, um ein Ausscheiden aus dem Beruf zu verhindern.

Die Vorteile für die Versicherten: Die Übernahme der Behandlungskosten liegt deutlich über dem Niveau der gesetzlichen Krankenkassen. Dazu werden sämtliche Kosten für Pflegeprodukte (Handcremes, etc.) von der BG übernommen oder zur Verfügung gestellt. Die BG zahlt auch die Kosten einer Umschulung, falls der Beruf aufgrund der Hauterkrankung aufgegeben werden muss.

Es gibt zwei große Gruppen bei den Berufserkrankungen. Zum einen die Gruppe des berufsbedingten Hautkrebses und dessen Vorstufen (BK5103); zum anderen die Gruppe der Kontakt- oder toxisch degenerativen Handekzeme (BK5101). Die überwiegend an den Händen, Unterarmen aber auch Füßen entstehenden berufsbedingten Hautkrankheiten wie Kontaktallergien Kontaktallergien/-ekzeme – aber auch durch den Beruf verschlimmerte vorbestehende Hauterkrankungen wie Psoriasis oder Neurodermitis – kommen insbesondere im Handwerk (z. B. Maurer, Schlosser, Maler, KFZ-Mechaniker, etc.) vor. Aber auch Menschen in der Gesundheits- und Reinigungsbranche oder auch Dienstleister wie z. B. Friseure/Innen oder Köche sind betroffen.

In diesen Berufen ist die Haut nämlich vielen Risikofaktoren wie Hitze, Kälte und Feuchtigkeit ausgesetzt, die durch die ständige berufliche Belastung vorbestehenden Hauterkrankungen, wie Psoriasis oder Neurodermitis, deutlich verschlimmern können. Dazu kommen Reinigungsmittel, Säuren oder Laugen und andere im Beruf relevante Arbeitsstoffe, die eine Kontaktallergie/-ekzem auslösen können. Häufig zeigen sich Symptome – trockene, schuppige Haut, die gerötet ist, häufig juckt, spannt oder brennt und auch schmerzhafte Risse aufweisen kann– erst nach Wochen oder Jahren im Beruf.

Bei einem Verdacht auf eine solche Berufserkrankung melden wir in unserer Praxis für Berufsdermatologie in Gelsenkirchen die Erkrankung der zuständigen Berufsgenossenschaft, mit dem Ziel eine manifeste Berufserkrankung und die Aufgabe des Berufes zu verhindern. Hierzu werden Allergieteste auf berufsrelevante Stoffe, Laboruntersuchungen oder ggf. auch Gewebeproben zur Diagnosefindung durchgeführt. Nach Genehmigung durch die zuständige Berufsgenossenschaft wird ein individueller Behandlungs- und Hautschutzplan mit dem Versicherten zusammen erstellt und besprochen und dann die geeignete Therapie (Creme/Salbe/Tabletten/PUVA Bestrahlung etc.) eingeleitet. Dem Versicherten werden im Rahmen des Hautschutzplans Schutz- und Pflegecremes, hautschonende Reinigungsmittel sowie spezielle Schutzhandschuhe für den jeweiligen Beruf, entweder über die Berufsgenossenschaft zur Verfügung gestellt oder zu deren Lasten rezeptiert. Im Rahmen eines solchen Hautarztverfahrens erfolgen regelmäßige ärztliche Kontrollen, um Therapie und Hautschutzplan bei Bedarf zu optimieren.

Seit 2015 werden auch bestimmte Formen des „weißen Hautkrebses“ (Plattenepithelkarzinome) oder dessen Vorstufen (multiple aktinische Keratosen) als Berufskrankheit anerkannt. Die Berufsgenossenschaft springt ein, wenn der Patient mehr als 40% in seinem Berufsleben draußen gearbeitet und als Folge der übermäßigen UV-Belastung multiple Vorstufen oder einen weißen Hautkrebs entwickelt hat. So sehen wir Bauarbeiter, Dachdecker oder auch Gärtner besonders häufig in unserer Praxis für Berufsdermatologie in Gelsenkirchen. Ihre Berufsgenossenschaften übernehmen Kosten für Behandlungen, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht getragen werden, wie z.B. Lasertherapien oder die Photodynamische Therapie (PDT). Zudem werden die Kosten für hoch-protektive Sonnenschutzcremes, wie z.B. Actinica® Lotion oder Eryfotona ® AK Fluid, nach Anerkennung einer Berufserkrankung, vollständig übernommen.

Wir behandeln alle Ihre berufs­bedingten Haut­erkrankungen.

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